Allgemeine Geschäftsbedingungen

Train & Technical Service GmbH

§1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten an allen Schulungsstandorten der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH sowie alle Aus- und Weiterbildungsverträge und Rechtsgeschäfte zwischen der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH und dem Kunden/ Teilnehmer. Sie können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu ändern; diese geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden dann Anwendung, es sei denn, die Änderung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden / Teilnehmers für diesen unzumutbar.

(2) Mitarbeiter oder Beauftragte der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH sind nicht befugt oder bevollmächtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, rechtsverbindliche Erklärungen oder Handlungen vorzunehmen / abzugeben oder entgegenzunehmen. Dies ist ausschließlich der Geschäftsführung der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH vorbehalten.
Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

§2 Anmeldung

(1) Der Aus- und Weiterbildungsvertrag zwischen dem Kunden / Teilnehmer und der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH kommt unter Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zusendung der Anmeldebestätigung zustande.

(2) Die Übersendung Online oder per Fax ist zulässig.

§3 Preise

(1) Die Preise (auch: Ausbildungskosten oder Lehrgangsgebühren) für die Aus- und Weiterbildungsdienstleitungen der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Bei abweichenden Preisen innerhalb des Betriebes gelten die Preise im Internet. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.

(2) In den Preisen sind die Lehrgangsunterlagen enthalten. Nicht enthalten sind Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten der Unterkunft und Verpflegung.

(3) Die Preise sind in der vertraglich vereinbarten, vollen Höhe bei Abschluss des Ausbildungs- und Weiterbildungsvertrages fällig. Bei mehrteiligen Aus-und Weiterbildungsdienstleistungen (Modulen) kann die Lehrgangsgebühr durch gesonderte Vereinbarungen je Modul fällig werden. Ist die Teilnehmerzahl an einem Lehrgang zu gering, können die Lehrgangsgebühren im Einvernehmen mit den Teilnehmern angemessen erhöht werden. Wird keine Einigung erreicht, ist die Aus- und Weiterbildungsdienstleitung ersatzlos abzusagen.

(4) Unterrichtsversäumnisse, die dispo-Tf Education GmbH nicht zu vertreten hat, entbinden grundsätzlich nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren. Die Ausreichung von Abschlusszertifikaten, Prüfungsabschlüssen und Teilnahmebescheinigungen erfolgt nach Ausgleich aller Zahlungsverbindlichkeiten personenbezogen auf den jeweiligen Kunden / Teilnehmer der Aus- und Weiterbildungsdienstleitungen.

§4 Zahlungsverzug

(1) Der Zahlungsverzug tritt sofort nach Ablauf der vereinbarten Fälligkeit ohne Mahnung ein. Die Fälligkeit wird immer auf der Rechnung mit Datum angezeigt.

(2) Bei Eintreten des Zahlungsverzuges ist die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH berechtigt, gegenüber dem Kunden / Teilnehmer Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ist der Kunde / Teilnehmer Unternehmer, betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§5 Rücktritt und vorzeitige Beendigung

(1) Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Kunden / Teilnehmers muss schriftlich oder in Textform erfolgen (126a BGB). Ein Rücktritt ist bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bzw. bei Nichterscheinen des Kunden / Teilnehmers, sind die Lehrgang- oder Modulkosten á 2 Monatsraten zur Zahlung fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktritterklärung ist der Posteingang bei der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH.

(2) Die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn trotz einer angemessenen Frist der vereinbarte Preis / Lehrgangsgebühr nicht gezahlt wird oder die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. In diesem Fall ist die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH berechtigt, Ersatz des ihr durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schadens zu verlangen.

§6 Durchführung der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

(1) Die Durchführung der Aus- und Weiterbildungsdienstleitungen (Lehrgänge, Seminare, Unterrichtsveranstaltungen) erfolgt an dem Ort / in den Unterrichtsräumen und zu den Zeiten, die die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH rechtzeitig mit angemessener Ankündigungsfrist bekannt gibt. Die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH ist berechtigt, Ort und Zeit der Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden / Teilnehmers zu ändern oder Termine ganz abzusagen. Mit der Absage werden jedoch Ersatztermine angeboten.

(2) Für die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen behält sich die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH innovative Änderungen und Verbesserungen vor. Die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH vergrößert oder erweitert ihre Leistungen ständig, um ein bestmögliches Angebot bereitstellen zu können. Im Rahmen der vereinbarten Aus- und Weiterbildung steht in sachlicher Hinsicht die Durchführung der einzelnen Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen in alleiniger Verantwortung der dispo-Tf Education GmbH und der von ihr beauftragten Mitarbeiter und Dozenten. Ein Anspruch auf die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Unterrichtsveranstaltungen durch bestimmte Mitarbeiter und Dozenten besteht nicht. Den Wechsel angekündigter Mitarbeiter oder Dozenten berechtigt den Kunden / Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des vereinbarten Preises / Lehrgangsgebühr.

(3) Mit Abschluss des Ausbildungs- und Weiterbildungsvertrages erkennt der Kunde / Teilnehmer die Hausordnung der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH und das Recht zur Ausübung des Hausrechts während der Durchführung der Aus- und Weiterbildungsdienstleistung an. Der Kunde / Teilnehmer wird zu Beginn seiner Aus- und Weiterbildung in einer Einführungsveranstaltung über Verhalten, Ablauf und die Hausordnung eingewiesen und belehrt.

(4) Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz etc. wegen Änderungen gemäß Abs. 1 und /oder Abs. 2 und /oder Absage einzelner Termine gemäß Abs. 1, wenn für den abgesagten Termin ein Ersatztermin angeboten wird, bestehen nicht.

§7 Haftung

(1) Die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH haftet für die Schadenersatzansprüche des Kunden / Teilnehmers aus vertraglichen Pflichtverletzungen, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gilt nicht für die Haftung von Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten) und die Schäden in typischer Weise mit oder aus der Vertragsdurchführung verbunden oder vorhersehbar sind. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.

(2) Soweit die Haftung der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH nach Abs. 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH haftet insbesondere nicht für Nachteile, die sich für den Teilnehmer aus einer behördlichen oder gerichtlichen Versagung der Fahrerlaubnis ohne ähnlichen verfügten Maßnahmen oder aus der Anberaumung von Prüfungsterminen ergeben.

(4) Während der Teilnahme an der Ausbildung ist der Teilnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jeden Unfall umgehend dem Träger zu melden.

§8 Datenschutz

(1) Die an die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH übermittelten Daten wie z.B. Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail Adressen, medizinische Daten und Lebensläufe ( personenbezogene Daten) werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung des Kunden / Teilnehmers verwandt.

(2) Die Daten des Kunden / Teilnehmers werden nicht an Dritte oder öffentliche Stellen weitergegeben, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen besteht.

(3) Soweit Daten zu berichtigen, löschen oder zu sperren sind oder Auskünfte zu erteilen sind, kann sich der Kunde / Teilnehmer unter Angabe seines Anliegens an die TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH wenden.

§9 Urheberrechte / Copyright

(1) Das Urheberrecht an sämtlichen Lehr- sowie Unterrichtsmitteln steht ausschließlich der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH zu. Mit Ausnahme für den persönlichen Gebrauch erwirbt der Kunde / Teilnehmer keinerlei Nutzungsrechte an den ihm übergebenen Lehr- sowie Unterrichtsmitteln.

(2) Sämtliche Lehr- und Unterrichtsmittel dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH vervielfältigt und weitergegeben werden.

§10 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) Anwendung.

(2) Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Kunden / Teilnehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand Berlin auch dann, wenn der Kunde / Teilnehmer in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Schließlich ich Berlin auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Kunden / Teilnehmer, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen der TRAIN & TECHNICAL SERVICE GmbH und dem Kunden / Teilnehmer aus oder im Zusammenhang mit dem Aus- und Weiterbildungsvertrag betroffen sind, sind ausschließlich im Aus- und Weiterbildungsvertrag sowie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

Berlin, den 02.06.2015

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten daher gleichermaßen für alle Geschlechter.